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Was sind die Aufgaben einer Mütterpflegerin?

Eine Mütterpflegerin kommt zu Dir nach Hause und unterstützt Dich bei (fast) allem, was Du Dir wünschst. Ihre Aufgabe ist es Dir den Rücken frei zu halten, damit Du Dich in Ruhe erholen kannst. Dabei kümmert sie sich z.B. um den Haushalt, versorgt Dich und Deine Familie mit Essen oder begleitet Dich/Euch zu Terminen. Durch ihre Ausbildung ist sie fit in den Themen Säuglingspflege, Füttern des Babys (Flasche und Stillen), Begleitung von Familien und vielem mehr, sodass sie Dich vielseitig beraten und begleiten kann.

Ersetzt eine Mütterpflegerin eine Hebamme?

Auf keinen Fall ersetzt eine Mütterpflegerin eine Hebamme. Sie ist eher eine sinnvolle Ergänzung und übernimmt Aufgaben, für die die Hebamme häufig keine Kapazität hat. Die medizinische Verantwortung bleibt die gesamte Zeit der Betreuung über bei der Hebamme oder der/dem Ärztin/Arzt.

Wer kann durch eine Mütterpflegerin unterstützt werden?

Grundsätzlich hat jede Mutter Anspruch auf Hilfe, wenn sie welche braucht. Du kannst die Leistungen einer Mütterpflegerin auch jederzeit privat in Anspruch nehmen, wenn eine Kostenübernahme der Krankenkasse nicht gewährleistet ist. Ansonsten sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Krankenkasse die Kosten ganz oder anteilig übernimmt: Du bist schwanger und/oder es lebt ein Kind in Deinem Haushalt, dass höchstens 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat. Du hast eine medizinische Indikation (Kaiserschnitt, Brustentzündung, Mehrlinge, verordnete Bettruhe, Überlastung, Kreislaufprobleme o.ä.), die Dir Deine/Dein Ärztin/Arzt bescheinigt. keine andere in Deinem Haushalt lebende Person kann den Haushalt übernehmen. Du bist alleinerziehend oder Dein*e Partner*in ist nicht verfügbar (arbeitet, ist krank oder abwesend). In Elternzeit zählt dein*e Partner*in als verfügbar.

Wann zahlt oder bezuschusst eine Krankenkasse die Mütterpflege?

Wenn Du gesetzlich krankenversichert bist, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mütterpflegerin ganz oder zuzahlungspflichtig. §24h SGB V: Haushaltshilfe bei Schwangerschaft und Geburt In der Schwangerschaft und nach der Geburt übernimmt die Krankenkasse die Leistungen einer Mütterpflegerin. Voraussetzung sind eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung (die Diagnose steht in einem direkten Zusammenhang mit der Schwangerschaft/Geburt) und dass keine andere erwachsene Person in Deinem Haushalt diesen übernehmen kann. §38 SGB V: Haushaltshilfe während Erkrankung, nach OP oder Unfall Wird die Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit (z.B. schlechte Wundheilung nach Geburt, Bewegungseinschränkungen, Stillbeschwerden etc.) oder einer OP benötigt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Mütterpflegerin zuzahlungspflichtig. In diesem Fall beträgt die Zuzahlung min. 5€ und max. 10€ pro Einsatztag (hängt von Deiner Krankenkasse ab). Auch hierbei ist Voraussetzung, dass eine ärztliche Indikation vorliegt, Dein*e Partner*in nicht zur Verfügung steht und ein Kind in Deinem Haushalt lebt, dass höchstens 12 Jahre alt ist oder eine Behinderung hat. Erfüllst Du die Voraussetzungen, besprechen wir im Vorfeld einmal den Ablauf und ich helfe Dir beim Antrag, damit alles möglichst schnell und unkompliziert läuft.

Wie beantrage ich eine Mütterpflegerin?

Am besten rufst Du mich an oder schreibst eine Nachricht, damit wir zusammen klären können, ob Du Anspruch auf eine Mütterpflegerin hast. Danach beantragst Du bei Deiner Krankenkasse die Vordrucke für den Antrag auf eine Haushaltshilfe und die Bescheinigung von/vom Ärztin/Arzt über die Notwendigkeit, dass Du aus gesundheitlichen Gründen eine Mütterpflegerin bzw. Haushaltshilfe brauchst. Wir füllen diesen Antrag gemeinsam aus, da es ein paar Dinge zu beachten gibt. Dann schickst Du diesen im Anschluss an Deine Krankenkasse zurück zusammen mit meinem Kostenvoranschlag.

Was können z.B. Indikationen für eine Kostenübernahme sein?

Während der Schwangerschaft: - Rückenschmerzen - Symphysenlockerung - Vorzeitige Wehen - Psychische Belastung oder Erkrankungen - Mehrlings- oder Risikoschwangerschaft - Blutungen - Verordnete Bettruhe In den ersten Wochen nach der Geburt und darüber hinaus: - Wundheilungsstörung - Erhöhter Blutverlust - Zustand nach Sectio (Kaiserschnitt) - Psychische Belastung oder akute Belastungsreaktion/-Störung - Anpassungsstörung - Postpartale Depression / Psychose - Stillprobleme / Mastitis - Immobilität - Akute Erkrankungen (Knochenbrüche etc.)

Worin liegt der Unterschied zwischen einer Mütterpflegerin und einer Haushaltshilfe?

Im Gegensatz zu einer Haushaltshilfe, welche sich ausschließlich auf Belange des Haushalts (Einkäufe, Wäsche, Reinigung, etc.) beschränkt, bietet eine Mütterpflegerin darüber hinaus Hilfestellungen rund um die Themen Schwangerschaft, Stillen, Säuglingspflege, etc.

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