Hilfe zur Beantragung
Du hast ein Recht auf gute Mütterpflege.
Ich kümmere mich um Deinen Antrag. Melde Dich gerne bei mir und ich unterstütze Dich dabei, den Antrag bei Deiner Krankenkasse zu stellen.
Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alle notwendigen Dokumente und Unterlagen vorliegen, damit Deinem Antrag zugestimmt wird.
Wer kommt für die Kosten auf?
Viele der gesetzlichen Krankenkassen kommen für die Kosten einer Mütterpflegerin auf. Grundlage hierfür ist der §24 SGB V: Haushaltshilfe bei Gründen die auf Schwangerschaft und/oder die Geburt der Frau zurückzuführen sind (zuzahlungsfrei). Voraussetzungen hierfür ist eine ärztliche Verschreibung von einem Arzt Deines Vertrauens. Im Krankheitsfall tritt §38 SGB V ein, hierfür wird auch eine Verschreibung durch einen Arzt benötigt, außerdem muss ein im Haushalt lebendes Kind unter 12 Jahren sein. Die Zuzahlung beträgt hier maximal 5-10% der Kosten pro Kalendertag. Bei beiden Fällen ist es Voraussetzung, dass keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt übernehmen kann (Urlaub des Partners/Elternzeit). Falls Du privat versichert bist, solltest Du Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen, ob sie sich an den Kosten beteiligt.

Die Kriterien für eine Übernahme durch Deine Krankenkasse sind nicht erfüllt? Dann kannst du mich auch gerne privat buchen. Denn jede Mama ein Recht auf meine Hilfe – natürlich auch Du.
Solltest du Dich akut in einer Situation befinden in der DU Hilfe benötigst, melde Dich gleich, wir finden eine Lösung
Natürlich biete ich auch Gutscheine an! Eine tolle Geschenkidee zur Geburt eines Kindes-welche Mama freut sich nicht über ein wenig Unterstützung im Wochenbett?